Für eine physiotherapeutische Behandlung (gilt nicht für Shiatsu) benötigen Sie

 

- eine von Ihrem praktischen Arzt oder einem Facharzt ausgestellte Verordnung

- lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen (persönlich, per Fax, E-Mail oder Post)

 

Wenn Ihre Verordnung bewilligt ist, retourniert Ihre gesetzliche Krankenkasse im Nachhinein einen Teil der Therapiekosten (ca. 20 - 30 EUR); eine etwaige Zusatzversicherung erstattet - je nach Vertrag - bis zu 100 % des Selbstbehaltes.

 

- bringen Sie bitte die bewilligte Verordnung zur 1. Therapieeinheit mit, sowie aktuelle Befunde, bequeme Kleidung und ein Handtuch mit.

 

Ich bin Wahltherapeutin, das heißt, dass ich meine Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen kann. Die Kosten für eine Therapieeinheit sind daher von Ihnen spätestens nach jeder Therapieeinheit in bar zu entrichten.

 

Am Ende der Therapie stelle ich Ihnen eine Sammel-Honorarnote aus, die Sie gemeinsam mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung des tarifmäßigen Kostenanteils einreichen können.