Für eine physiotherapeutische Behandlung (gilt nicht für Shiatsu) benötigen
Sie
- eine von Ihrem praktischen Arzt oder einem Facharzt ausgestellte Verordnung
- lassen Sie die Verordnung vor
Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich
bewilligen (persönlich, per Fax, E-Mail oder Post)
Wenn Ihre Verordnung bewilligt ist, retourniert Ihre gesetzliche Krankenkasse im Nachhinein einen Teil der Therapiekosten (ca. 20 - 30 EUR); eine
etwaige Zusatzversicherung erstattet - je nach Vertrag - bis zu 100 % des Selbstbehaltes.
- bringen Sie bitte die bewilligte
Verordnung zur 1. Therapieeinheit mit, sowie aktuelle Befunde, bequeme Kleidung und ein Handtuch
mit.
Ich bin Wahltherapeutin, das heißt, dass
ich meine Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen kann. Die Kosten für eine
Therapieeinheit sind daher von Ihnen spätestens nach jeder Therapieeinheit in bar zu entrichten.
Am Ende der Therapie stelle
ich Ihnen eine Sammel-Honorarnote aus, die Sie gemeinsam mit Ihrer
bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung des tarifmäßigen
Kostenanteils einreichen können.